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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Stand: 28. Juni 2025

Die Betreiber dieser Website bemühen sich, die Inhalte möglichst zugänglich zu gestalten. Die rechtlichen Grundlagen zur Barrierefreiheit ergeben sich insbesondere aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Hinweis auf Ausnahmeregelung gemäß BFSG:

Nach § 3 Absatz 3 BFSG gelten bestimmte Anforderungen nicht für Kleinstunternehmen im Sinne der EU-Definition (weniger als 10 Mitarbeitende und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme unter 2 Mio. €).
Da unser Unternehmen unter diese Definition fällt, besteht für uns keine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen.

Dennoch ist uns eine nutzerfreundliche Gestaltung wichtig. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Inhalte im Rahmen unserer Möglichkeiten möglichst barrierearm bereitzustellen. Sollten Sie auf Barrieren stoßen, freuen wir uns über einen entsprechenden Hinweis.

Kontakt für Hinweise zur Barrierefreiheit:

Kay-Uwe Lange

c/o Musterhaus Heinz von Heiden 
Arthur-Scheunert-Allee 66
14558 Nuthetal OT Bergholz-Rehbrücke

Tel. Musterhaus Potsdam: 033 200 – 8 15 60

E-Mail: lange@hvh-bb.de
Internet: www.heinzvonheiden.de

 
 

Erklärung zur Barrierefreiheit

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